Verschiedene Beeinträchtigungen können im Umgang mit Kunst- und Kulturgütern störend wirken. Ein Bild lässt sich nicht mehr lesen, ein Kerzenständer steht nicht mehr, Mauerwerk reisst auf.
Der Wert solcher Güter erschliesst sich in erster Linie durch die ihnen individuell anhaftenden Qualitäten historischer und kultureller Informationen sowie durch ihre Stellung in einem übergeordneten Zusammenhang. Wenn diese Informationen nicht mehr lesbar sind, z.B. infolge eines Teilverlusts einer Skulptur, verliert ein Kunst- oder Kulturgut – und eventuell mit ihm ein ganzes Ensemble – an Wert.
Durch eine minimale originalgetreue und materialgerechte Wiederherstellung (Ergänzung) der Informationsträger und der Funktionsfähigkeit kann dem beschädigten Objekt sein Wert zurückgegeben werden. Restaurierungsmassnahmen gehen über die rein erhaltenden Konservierungsinterventionen hinaus.